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Die Schengen-90/180-Regel — korrekt erklärt

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-10

Nicht-EU-Bürger dürfen sich höchstens 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums im Schengen-Raum aufhalten. Beide Zahlen haben Tücken: Das Fenster rolliert, und Ein- wie Ausreisetag zählen voll.

Ein rollierendes Fenster, kein Reset

Für jeden Aufenthaltstag gilt: Blicke auf die 180 Tage zurück, die an diesem Tag enden, und zähle deine Anwesenheitstage — die Summe darf 90 nicht überschreiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b Schengener Grenzkodex). Eine Wochenendausreise setzt nichts zurück: Jeder genutzte Tag fällt erst 180 Tage nach seiner Nutzung aus der Zählung. Eine Konsequenz nennt die Kommission ausdrücklich: 90 Tage ununterbrochene Abwesenheit erlauben immer einen neuen 90-Tage-Aufenthalt.

Ein- und Ausreisetag zählen beide

Der Einreisetag ist dein erster, der Ausreisetag dein letzter Aufenthaltstag — auch eine Landung um 23 Uhr verbraucht einen vollen Tag. Ein Wochenende Freitag–Sonntag sind drei Tage, nicht zwei. Zeiten mit Aufenthaltstitel oder nationalem Visum (Typ D) zählen nicht zu den 90.

Der Mythos '90 rein, 90 raus'

Weil das Fenster täglich weiterrollt, scheitern Muster wie '90 bleiben, einen Monat raus, wiederkommen': Bei der Wiedereinreise liegen die meisten deiner 90 Tage noch im Fenster. Verlässlich ist nur das Zählen des tatsächlichen Fensters für die tatsächlichen Daten — genau das tut der Rechner auf dieser Seite, nach derselben Methode wie das offizielle Tool der Kommission, validiert gegen jedes Beispiel seines Handbuchs.

Offizielle Quellen